Wer sind wir?
„Was, Sie machen das nicht hauptberuflich?“ Diese Frage hören Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren immer wieder.
Viele Menschen glauben, dass die Einsatzkräfte, die nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort eintreffen, mit dieser Tätigkeit ihr tägliches Brot verdienen.Doch dem ist nicht so: Die meisten Feuerwehrangehörigen leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich. So gibt es in Bayern neben „nur“ 7 Berufsfeuerwehren, stattliche 7.723 Freiwillige Feuerwehren.
Struktur der Wehr
Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass in ihrem Gebiet drohende Brand- und Katastrophengefahren beseitigt und ggf. wirksam bekämpft werden. Auch bei anderen Notfällen oder Notständen ist eine ausreichende technische Hilfe sicherzustellen. Um dieser Pflicht im öffentlichen Interesse nachzukommen, müssen die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Sie haben darüber hinaus die notwendige Löschwasserversorgung sicherzustellen und diese aufrecht zu halten. Die Freiwillige Feuerwehr ist Pflichtaufgabe und Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.Oberster Dienstherr der Wehr ist der/die (Ober-) Bürgermeister der Gemeinde oder der Stadt. Die Wehrleitung obliegt dem Kommandanten / der Kommandantin, der / die für die Organisation, Ausbildung und die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich ist.
Vereinbarkeit mit Beruf & Familie
Der Dienst bei der Feuerwehr kann von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, geleistet werden und endet mit dem 65. Lebensjahr.
Jugendliche vom 12. bis 16. Lebensjahr können zuvor bereits in einer Jugendfeuerwehr auf den aktiven Dienst vorbereitet werden.
Soweit nicht anders bestimmt, ist der Feuerwehrdienst freiwillig und ehrenamtlich. Alle Mitglieder der Wehr leisten also unbezahlten Dienst an ihren Mitmenschen. Und zwar Tag und Nacht, sowohl
während ihrer Arbeitszeit als auch in der Freizeit - verbunden mit allen Herausforderungen und Schwierigkeiten die dies mit sich bringt.
Unter dem Motto „Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr“ leisten Feuerwehrdienstleistende Ausbildungsveranstaltungen und Sicherheitswachen - und natürlich den Einsatzdienst selbst.
Hierfür müssen sie von ihrem jeweiligen Arbeitgeber freigestellt werden, der wiederum kann den Verdienstausfall bei der Gemeinde geltend machen.
Quelle: www.ich-
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