Sondersignale |
Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen. Das Faltblatt steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Thema „Einsatzfahrten mit Sondersignalen“ in den ADAC-Verkehrssicherheitsprogrammen, z. B. dem Sicherheitstraining, platziert
Dachaufsetzer |
Alarm für die freiwillige Feuerwehr: Überall im Stadtgebiet lösen die Funkmeldeempfänger bei den Feuerwehrleuten aus, vielleicht
heulen sogar die Sirenen, wenn es sich um einen größeren Alarm handelt. Jetzt heißt es für die Einsatzkräfte: schnell zum Auto, zügig zum Gerätehaus, mit Einsatzkleidung ausrüsten -
Um anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz zu signalisieren, haben sich die meisten der Kameraden einen
Magnet-
Natürlich können diese Schilder nicht Blaulicht und Martinhorn ersetzen -
Wenn Sie einen Pkw mit einem solchen Dachaufsetzer (die auch z. B. beim Rettungsdienst eingesetzt werden) sehen, können Sie dem
Retter helfen. Und zwar in dem Sie zum Beispiel freiwillig die Vorfahrt gewähren oder dem Fahrzeug auf andere Art und Weise freie Bahn schaffen. Bitte signalisieren Sie das deutlich, mit
Handzeichen und ggf. Blinker (sofern Sie rechts ranfahren). Bitte reagieren Sie nicht überhastet -
Feuerwehrzufahrt |
Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss.
Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat.
Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge!!!
Stationszeichen |
An den überörtlichen Straßen in der Verwaltung des Freistaats Bayern dienen Stationszeichen als Ordnungssystem. Die Straßen werden
dabei in Abschnitte unterteilt. Diese sind durch Kreuzungen und Einmündungen von überörtlichen Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-
Die Stationszeichen stehen im Abstand von 500 m am rechten Fahrbahnrand und enthalten die Angaben Straße -
Die Aufstellung der Stationszeichen erfolgte im Jahr 2006 an Staatsstraßen, 2007 an Bundesstraßen, 2008 an Kreisstraßen in Verwaltung des Freistaats Bayern und wird 2009 an Bundesautobahnen abgeschlossen.
Den Landkreisen wurde empfohlen, für ihre Straßen ebenfalls die Stationszeichen als Ordnungssystem zu übernehmen.
Nähere Informationen zu den Stationszeichen sind in einem Faltblatt zusammengestellt, welches sie hier als Download erhalten. Das Faltblatt ist in
gedruckter Form über die Zentralstelle für Informationssysteme (ZIS) bei der Autobahndirektion Südbayern, Seidlstr. 7-
Tanken |
Der Kraftstoff im randvoll gefüllten Tank eines Fahrzeugs dehnt sich in der warmen Jahreszeit besonders aus und läuft über.
Brand-