Verhalten in Notfällen

Was versteht man unter Erster Hilfe?

Unter Erster Hilfe (gemäß neuer deutscher Rechtschreibung auch in Kleinschreibung: erster Hilfe) versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

 

In vielen Ländern sind Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten. Jedoch kann man an diesen Kursen auch unabhängig davon jederzeit teilnehmen - dies wird auch stark empfohlen, um in einer Notsituation richtig reagieren zu können.

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Auch für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) ist eine Teilnahme erforderlich.

 

Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 19 FEV) nicht vor. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 StVG) schreibt jedoch vor, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr Erste Hilfe leisten kann und damit zur Hilfeleistung bei Unfällen im Straßenverkehr fähig sein muss. Die allgemeinen Empfehlungen sind, sein Wissen alle paar Jahre (i. d. R. 2 bis max. 3 Jahre) aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.

 

Die Lehrgangsdauer beträgt vier Doppelstunden à 90 Minute

 

Erste Hilfe Lehrgang 

In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.

 

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, der JuLeiCa und für die Zulassung zum Physikum. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 4 Doppelstunden umfasst.

 

Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse: Verhalten an der Notfallstelle

 

Erstes Glied der Rettungskette: Absichern, Eigenschutz, Notruf, Sofortmaßnahmen

 

Zweites Glied der Rettungskette: Erste Hilfe/Weitere Maßnahmen bei

  • Schock als lebensbedrohlicher Zustand
  • Wunden und Wundversorgung, Blutstillung -
  • Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen)
  • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
  • Verätzungen - Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
  • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern) - Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Störungen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen)
  • Knochen- und Gelenkverletzungen 
Drittes Glied der Rettungskette: Rettungsdienst
Viertes Glied der Rettungskette: Krankenhaus
Seit 2005 wird die Rettungskette viergliedrig angegeben. Die frühere Trennung zwischen den „Sofortmaßnahmen“ und dem „Notruf“ wurde aufgehoben, der Notruf erfolgt möglichst parallel zu den anderen Sofortmaßnahmen.
Spezielle Erste-Hilfe-Lehrgänge
Inzwischen bieten viele Hilfsorganisationen und andere zugelassene Anbieter individuell auf den Kunden abgestimmte Lehrgänge an, beispielsweise für Angehörige besonderer Risikogruppen:
  • Erste Hilfe bei Kindernotfällen (für Erzieher und Aufsichtspersonen von Kindern bis ca. 10 Jahren),
  • Erste Hilfe bei Sportunfällen (für Sportlehrer, Übungsleiter, Trainer),
  • Erste Hilfe bei Senioren,
  • Erste Hilfe bei Behinderten,
  • Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten,
  • Erste Hilfe im Outdoor-Bereich. 
Zum anderen gibt es Lehrgänge, die auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt sind:
  • Erste Hilfe für Medizinstudenten,
  • Erste Hilfe für den Straßenverkehr,
  • Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer,
  • Erste Hilfe für den privaten und häuslichen Bereich,
  • Erste Hilfe für Kinder, Jugendliche, geistig oder Körperbehinderte,
  • Ersthelfer A ("Alpha") für Soldaten der Bundeswehr. Diese Lehrgänge werden teilweise auch in Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten oder Behinderteneinrichtungen durchgeführt. 
Neu im Programm sind die Lehrgänge „Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit Selbstschutzinhalten“ und auch "Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten", die inhaltlich einem Lehrgang in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Erste Hilfe entsprechen und um Themen aus dem Zivil- und Bevölkerungsschutz ergänzt wurden. Diese Lehrgänge werden nur zu 100 % vom Bund finanziert, wenn die sehr engen Vorgaben erfüllt sind (Achtung: Finanzierung ist limitiert). Zu den Vorgaben gehört eine sehr enge Altersspanne der Teilnehmer (14 bis 16 Jahre) und maximal 15 Teilnehmer je Lehrgang.