Was versteht man unter Erster Hilfe?
Unter Erster Hilfe (gemäß neuer deutscher Rechtschreibung auch in Kleinschreibung: erster Hilfe) versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
In vielen Ländern sind Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten. Jedoch kann man an diesen Kursen auch unabhängig davon jederzeit teilnehmen - dies wird auch stark empfohlen, um in einer Notsituation richtig reagieren zu können.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Auch für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) ist eine Teilnahme erforderlich.
Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 19 FEV) nicht vor. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 StVG) schreibt jedoch vor, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr Erste Hilfe leisten kann und damit zur Hilfeleistung bei Unfällen im Straßenverkehr fähig sein muss. Die allgemeinen Empfehlungen sind, sein Wissen alle paar Jahre (i. d. R. 2 bis max. 3 Jahre) aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.
Die Lehrgangsdauer beträgt vier Doppelstunden à 90 Minute
Erste Hilfe Lehrgang
In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, der JuLeiCa und für die Zulassung zum Physikum. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 4 Doppelstunden umfasst.
Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse: Verhalten an der Notfallstelle
Erstes Glied der Rettungskette: Absichern, Eigenschutz, Notruf, Sofortmaßnahmen
Zweites Glied der Rettungskette: Erste Hilfe/Weitere Maßnahmen bei