Hilfeleistung


Die technische Hilfeleistung (Abkürzung: THL) bezeichnet einen Aufgabenbereich von Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und THW. Darunter fallen all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken. Im „Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ der ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz werden mit dem Begriff „technische Hilfeleistung“ alle Tätigkeiten zusammengefasst, die durch Explosionen, Unfälle, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse für Menschenleben und Sachwerte entstehen. Dieser Begriff gilt dementsprechend für Einsätze, bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden müssen. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. In Österreich bezeichnet der Begriff technische Hilfeleistung die privatrechtliche Hilfeleistung einer Feuerwehr (z.B. Abtransport eines verunfallten Fahrzeugs, Baumschneiden etc.). Bei Einsätzen gem. Gefahrenpolizei wird von einem technischen Einsatz gesprochen.

THL BEI UNFÄLLEN

Die technische Hilfeleistung war in Deutschland keine originäre Aufgabe der Feuerwehren, wohl aber die des THW. Als durch die rasant steigende Zahl neu zugelassener Kraftfahrzeuge ab den 1950er Jahren und die gleichzeitig noch unterentwickelte passive Sicherheit der Automobile, die Zahl der Verkehrsunfälle und der beteiligten Unfallopfer enorm anstieg, wurde fast überall im mitteleuropäischen Raum den Feuerwehren die Aufgabe der „Unfallrettung“ übertragen.Die technische Rettung erfolgte zunächst vielerorts mit mechanischem Rettungsgerät, über Jahre hinweg auch mit Trennschleifern. Erst die Verbreitung hydraulischer Rettungsgeräte ermöglichste eine schonende, präzise einsetzbare funkenfreie und lärmarme Rettungstechnik. Unter dem Stichwort „Patientengerechte Rettung“ erfuhr die schonende und sorgsam koordinierte Befreiung eingeklemmter Personen in diesem Zuge maßgebliche Beachtung bei den beteiligten Institutionen und aktiven Helfern. Die Bergung verunfallter Fahrzeuge erfolgt regional unterschiedlichen Regelungen entsprechend durch diverse Organisationen, teils auch unter Zuhilfenahme privater Bergungsunternehmen.

THL BEI UNWETTERLAGEN

Die mangelnde schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von Kräften, etwa der Gartenbau-, Forstämter oder vergleichbarer Institutionen, machte es notwendig, den Feuerwehren und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die notwendigen Hilfeleistungsmaßnahmen zu übertragen, die sich aus wetterbedingt umgestürzten oder zu fallen drohenden Bäumen ergeben. Hierzu werden u.a. die Sicherung der Einsatzstelle, die Beurteilung der Bedrohungssituation und die entsprechende Beseitigung bzw. Sicherung der Bäume gezählt.Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, hat die öffentliche Hand Feuerwehren und -in Deutschland- den Bund das THW mit entsprechend einsetzbarem Material ausgestattet. Dazu gehören u.a. Motorkettensägen der mittleren Leistungsklassen.Daneben gehört auch das auspumpen vollgelaufener Keller (Wohnungen), Tiefgaragen und ähnlichem zum Spektrum der technischen Hilfeleistung bei Unwetter.