Aus und Weiterbildung


Die Feuerwehrausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines Jeden
Feuerwehrmitgliedes im aktiven Dienst. Die durch die fortschreitende Technisierung
zunehmenden Feuerwehraufgaben, ein immer größer werdendes Verkehrsaufkommen
zu Land, zu Wasser und in der Luft, die Häufung von Gefahrenpoientialen In den
Produktionsstätten und Großlager sowie eine zunehmende Anzahl von Naturkatastrophen
erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge zur raschen und zielführenden
Einsatzbewältigung. Gleichzeitig werden höhere Anforderungen an Mannschaften und
Führungskräfte der Feuerwehr gestellt, da die Einsatzarbeit bei Bränden gefährlicher
wird und die Zahl und Vielfalt von technischen Einsätzen sowie Gefahrguteinsätzen steigt
Die Ausbildungsinhalte sind In der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 2) bundeseinheitiich
festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren
und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich.

Für letztere können jedoch weitergehende länderspeziflsche Vorgaben existieren.

 

Generell sind die Vorgaben der FwDV2 nur als Minimalanforderung zu betrachten.

Für Werkfeuerwehren gibt es seit 2009 einen dualen Ausbildungsberuf, den Werkfeuer-
wehrmann. während die Truppausbildung meist in der Feuerwehr selbst (bzw. auf
Kreisebene) durchgeführt wird, werden Weiterbildung und Spezialausbiidung in den
Landesfeuerwehrschulen durchgeführt, da hier auch die Infrastruktur einfacher und
kostengünstiger herzustellen ist. So können Schüler auch mit Geräten arbeiten und üben,

die in der eigenen Wehr nicht vorhanden sind.

 

Die Jugendfeuerwehr führt Kinder und Jugendliche an die Themenbereiche heran.

Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland gliedert sich in drei Teile:

Die dreiteilige Truppmannausbildung, die von jedem Feuerwehrmitglied zu duchlaufen
ist, besteht aus Truppmannlehrgang (auch Grundausbildung genannt), der darauf
aufbauenden Truppmann-2 Ausbildung sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.
Die technische Ausbildung beinhaltet zusätzliche allgemeine Ausbildungen wie z.B. die
Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger (AGT) und Maschinisten, oder
Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen.

 

In manchen Bundeslandem sind die Lehrgänge Sprechfunker und/oder AGT In der
Truppmannausbildung integriert.

 

Die Führungsausbildung bildet Führungskräfte wie Gruppenführer und Zugführer aus
oder bildet sie für besondere Einsäte (zB. Gefahrguteinsätze) fort.

Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Fühnungslehrgängen. Für jeden
Lehrgang existieren Mindestvoraussetzungen.

So kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein
Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gnuppenführer ist.

Bilder